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PNP vom 28.11.2008

Wo es bei Bayerns Feuerwehren brennt


Führerschein-Problematik, schwierige Nachwuchs-Suche und Freistellung am Arbeitsplatz gehören zu den Hauptsorgen der freiwilligen Helfer

 Helfer in der Not

Stell dir vor, es brennt − und keiner hilft: Feuerwehrleute haben mehr und mehr mit Stolpersteinen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu kämpfen. Nachwuchsprobleme oder Ärger bei Fehlzeiten am Arbeitsplatz machen den Wehren zu schaffen. (Foto: Birgmann)

 

Von Tanja Rometta und Roland Holzapfel
Passau. Egal, ob es brennt oder der ganze Keller unter Wasser steht, ob ein schwerer Unfall passiert ist oder die Katze sich nicht mehr vom Dach traut: Man wählt die 112 und die Feuerwehr ist jederzeit zur Stelle, wenn Mensch - und manchmal auch Tier - in Not sind. Doch die Arbeit der größtenteils ehrenamtlichen Retter wird immer schwieriger.
Nachdem der Bundesrat jüngst beschlossen hat, dass bestimmte Rettungskräfte ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen, ist zumindest eine Sorge der Wehren kleiner geworden. Der EU-Führerschein berechtigte nämlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen, und dieses Gewicht konnten Fahrzeughersteller bei sogenannten Tragkraftspritzenfahrzeugen nicht mehr einhalten.
Doch es gibt noch andere Glutnester: Nachwuchssorgen, Probleme der Feuerwehrleute mit der Freistellung am Arbeitsplatz und Unsicherheiten zum Versicherungsschutz der Kameraden sind Themen, die immer wieder neu aufflammen. Die Passauer Neue Presse beleuchtet die Probleme der Wehren.

 

WENN DER FEUERWEHRMANN IN NOT GERÄT: WAS LEISTEN DIE VERSICHERUNGEN?

 Feuerwehr selbst in Not

 Manchmal gerät die Feuerwehr selbst in Not. Wenn dabei Kameraden verletzt werden, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Aber es gibt auch Ausnahmefälle, die nicht genau geregelt sind. (Foto: dpa)

 

Diskussionen um den allgemeinen Versicherungsschutz der Feuerwehrler kochen immer wieder hoch - vor allem, wenn ein Kamerad im Dienst verunglückt. Das ist im vergangenen Jahr in Bayern insgesamt 2050 Feuerwehrleuten passiert. 258 Feuerwehrler bekommen in Bayern derzeit eine Unfallrente, 56 Angehörige erhalten eine Hinterbliebenenrente. Hört man von solchen Fällen, ist man als Aktiver oft verunsichert. Doch jede Feuerwehr hat eine freiwillige Unfallversicherung, die meist von den Gemeinden abgeschlossen wurde, und einen gesetzlichen Unfallschutz. Für Letzteren gilt:

·   Jeder Feuerwehrler, der auf dem Weg zum Einsatz oder währenddessen verletzt wird, ist dadurch abgedeckt - Maßnahmen zur Heilung, zur Reha und zur Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz werden bezahlt. „Das betrifft auch Umbaumaßnahmen zu Hause oder am Arbeitsplatz“, erklärt der Passauer Stadtbrandrat Dieter Schlegl.

·  Ab einer Schädigung von 20 Prozent (etwa bei einem verlorenen Zeigefinger) wird eine Rente ausbezahlt, die von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

·  Dazu gibt es Bonus-Leistungen für Ehrenamtliche wie eben Feuerwehrleute. „Im Vergleich etwa zu Landwirten oder Bauhof-Mitarbeitern sind Feuerwehrleute da besser gestellt“, so Schlegl.

·  Ein sehr wichtiger Punkt dabei: Die Schuldfrage steht außen vor. Die GUV zahlt - egal, ob man selbst verschuldet oder unverschuldet verletzt wurde. Das ist wichtig, weil sonst kein Kommandant oder Fahrer mehr die Verantwortung für seine Truppe übernehmen würde, die er bei einem Einsatz trägt. „Das erleichtert diese Position ungemein“, weiß Schlegl. Denn so kann zum Beispiel ein Fahrer, der einen Unfall verursacht, von seiner Mannschaft
nicht privat auf Regress verklagt werden.
„Natürlich ist es eine berechtigte Frage aller ehrenamtlich Beschäftigten, wie sie versichert sind, falls ihnen etwas passiert“, sagt Schlegl. „Alles in allem ist im Feuerwehrdienst ein guter Versicherungsschutz geboten“, ist der Passauer Stadtbrandrat überzeugt. „Aber es ist wie überall im Leben: Ein Rundum-sorglos-Paket gibt es nun mal nirgends.“
Die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen sei gefragt. „Denn trotz aller Vorsorge gibt es immer wieder Einzelfälle, die durchs Versicherungs-Raster fallen.“ Denn manche Regelungen seien noch aus der damaligen Reichsversicherungsordnung ins Sozialgesetzbuch mit eingeflossen. Wann was genau der Fall ist, kann jedoch kein Kommandant aus dem Effeff wissen. „Deshalb gibt es dafür Ansprechpartner, zum Beispiel den Justiziar des Landesfeuerwehrverbands“, weiß Dieter Schlegl.

 

 

ARBEITGEBER


Wer als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr tagsüber zu einem Einsatz muss, braucht dazu das Plazet des Arbeitgebers. Dies ist zwar gesetzlich gewährleistet, doch sind viele Firmenchefs wenig begeistert, Mitarbeiter teils für mehrere Stunden freizustellen. „Gerade kleinere mittelständische Betriebe können sich das oft schlichtweg nicht leisten. Erst recht nicht, wenn womöglich wichtige Aufträge liegenbleiben“, so Passaus Stadtbrandrat Dieter Schlegl. Ein finanzieller Schaden soll dem Arbeitgeber nicht entstehen. Für die Zeit, die der Feuerwehrmann am Arbeitsplatz fehlt, übernimmt die jeweilige Kommune dessen Lohnzahlung. Allerdings muss der Arbeitgeber das immer eigens beantragen. „Viele Firmen tun sich diese Bürokratie nicht an und verzichten darauf“, meint Schlegl. Im Gegenzug verzichten auf sanften Druck des Arbeitgebers aber auch immer mehr Feuerwehrleute darauf, auszurücken - wenn es nicht unbedingt sein muss.

 

NACHWUCHSSORGEN


Erhebliche Sorgen macht erfahrenen Feuerwehrleuten die Nachwuchsförderung. Noch ist kein akuter Rückgang an Jungfeuerwehr-Mitgliedern zu verzeichnen - doch seit 2004 stagniert deren Zahl in Bayern bei rund 50 000. Einen Grund sieht der Passauer Stadtbrandinspektor Andreas Dittlmann im Schulsystem. „Wir spüren die Auswirkungen des G8. Viele Kinder fühlen sich überlastet, haben immer weniger Freizeit. Diese Zeit reicht dann vielleicht noch für einen Sportverein, aber nicht mehr für die Feuerwehr.“ Auf dem Land seien die Probleme weniger gravierend als in den Städten. In Dörfern und Gemeinden gehört die Mitgliedschaft bei der Feuerwehr vielfach noch zum gesellschaftlichen Leben dazu. Dittlmann meint, die Feuerwehr müsste noch früher auf den potenziellen Nachwuchs zugehen. Die Grenze für das Eintrittsalter liege hierzulande bei zwölf, in Österreich bei zehn Jahren. Es sei zu überlegen, „die Grenze auch bei uns zu senken“, so Dittlmann. Bei einem Feuerwehr-Symposium in München plädierte jüngst auch Helmut Raab, Ehrenamtsberater des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, dafür, ganz junge Zielgruppen zu erschließen - etwa durch Werbeaktionen in Schulen, der Einrichtung von „Bambini-Feuerwehren“ oder kreativen Freizeitangeboten zusätzlich zur Ausbildung.

 

 

 
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